Nichts davon findet sich in dem Regierungsentwurf dieses „Präventionsgesetzes“!
Kinder kommen in der Begründung gleich mehrfach vor, aber immer nur in institutionellem Rahmen: im Kindergarten, in der Schule etc. Nur hier scheint die Regierung einen Ansatz für Vorbeugung gefunden zu haben. Dass Elternliebe und die Zeit für ihre „Ausübung“ wesentlich präventiver wirkt als Gesundheitscurricula in Krippe und Kindergarten mit Hilfe von „Lehr-Lern-Materialien“ der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, scheint
bei diesem neuen, wie schon bei den alten, Vorstößen zu einem Präventionsgesetz erst garnicht in den Blick zu kommen.
Wieso können Politiker und Bürokraten eigentlich nur Prävention denken als organisierte Events? Warum nicht darüber nachdenken, wie man die vielen, ohnehin vorhandenen präventionsträchtigen Impulse des Normalmenschen nutzt, sie kommunikativ verstärkt und durch angemessene Rahmenbedingungen stützt. Kostet auch Geld, aber deutlich weniger und ist deutlich effektiver.
Den Finger in die Wunde legt Dr. Dorothea Böhm in einer „Protestnote“ an die Adresse der Autoren dieses „Präventions-Gesetzentwurfs“:
Presse 27. 03. 2013
Die Politik drückt sich um ein entscheidendes Präventionsproblem
Prävention ist unumstritten positiv zu werten, denn wenn sie effektiv ist, bewahrt sie vor individuellem Leid und spart erhebliche Kosten.
Beim jüngsten Gesetzentwurf zur Förderung der Prävention fällt jedoch bei §20 Abs. 6 auf, dass in Bezug auf Effektivität von Prävention grob fahrlässig gehandelt wird, indem unter dem Begriff der Lebenswelten von Kindern alle möglichen Institutionen nicht jedoch die Familie Erwähnung findet. Bemerkenswert!
Die wichtigste Lebenswelt der Kinder schlicht vergessen
Für die Familie, als die mit Abstand wichtigste Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen, ist Förderung der Prävention offensichtlich nicht vorgesehen. Das ist rundheraus paradox, muss also einen anderweitigen Grund haben, der noch wichtiger ist als effektive Prävention.
Würde man im Bereich der Familie Gesunderhaltung anstreben wollen, müsste man unweigerlich auf den fälligen Familienleistungsausgleich zu sprechen kommen, weil Elternarmut ein gravierendes Gesundheitsrisiko für Kinder darstellt. Die Beseitigung familiärer Armut als Präventivmaßnahme anzuerkennen, würde voraussetzen, dass Eltern gegenüber Kinderlosen nicht länger in verfassungswidriger Weise finanziell benachteiligt werden.
Hier droht den Politikern im Wahljahr 2013 ein solches Ungemach, dass sie auch unter Inkaufnahme des Präventionsverzichts Eltern lieber weiter ausbeuten und dies unter den Teppich kehren. Denn während Eltern eine schrumpfende Wählergruppe darstellen, nimmt die Zahl der Wahl-Kinderlosen zu, also packt man die längst fällige finanzielle Umverteilung lieber doch nicht an, und sei sie auch noch so gerecht und gesundheitlich präventiv wirksam.
Das Thema „Finanzgerechtigkeit für Familien“ ist den Parteien zu heiß
Dass die im Bundestag vertretenen Parteien um das Thema Finanzgerechtigkeit für Familien einen Bogen machen, konnte man nicht zuletzt daran sehen, dass zu der Fachtagung Beitragsgerechtigkeit für Familien des Sozialrichters Jürgen Borchert am 22. März 2013 in Mannheim die eingeladenen CDU, SPD, FDP, Grüne und Linke mit Abwesenheit glänzten.
Bleibt zu hoffen, dass Mütter und Väter, die private Mittel für uns alle einsetzen und mit immensem Zeit-, Geld- und Energieaufwand ihre Kinder versorgen und erziehen, energischer für einen wirksamen Familienleistungsausgleich eintreten, indem sie z.B. ein Kindergrundeinkommen fordern bzw. andere Parteien wählen, solche, die im Gegensatz zu den oben genannten für familiäre Belange und damit auch für die Förderung von Prävention im Lebensumfeld Familie eintreten.
Dr. Dorothea Böhm