Psychische Erkrankungen sind auf dem Vormarsch – sowohl bei Eltern kleiner Kinder als auch bei den Kindern selbst (s. jüngst DAK.-Gesundheitsreport oder den Stressreport 2012) Hilfe ist dringend geboten, ist gerade in diesen Fällen aber besonders schwierig.
In einem nicht öffentlichen Fachgespräch forderten Experten vor dem Familienausschuss des Bundestags jetzt eine bessere Versorgung und bessere Koordination der Hilfsangebote. Eine Sachverständigenkommission soll die Bedürfnisse von Kindern psychisch kranker Eltern ermitteln und gegebenenfalls Vorschläge für Anpassungen in der Sozialgesetzgebung erarbeiten.
Drei Millionen betroffene Kinder
Die betroffenen Kinder stellten keine homogene Gruppe dar, für die einheitliche Hilfsangebote entwickelt werden könnten, sagte die Pflegewissenschaftlerin Sabine Mentzing. Differenzierte Lösungen müssten erarbeitet werden.
Viele psychisch erkrankte Eltern unterschätzen die Folgen für ihre Familien und Kinder oftmals oder nähmen Hilfen nur zögernd in Anspruch. Dahinter stehe oftmals die Angst, dass die Kinder ihrer Obhut entzogen würden. In der Folge kapselten sich viele der betroffenen Familien zunehmend von ihrer Umwelt ab. Das Familienleben sei oftmals ausschließlich von der Bewältigung des Alltagsleben geprägt. Die Bedürfnisse der Kinder rückten dadurch gegenüber der Krankheit der Eltern in den Hintergrund. Es bestehe die Gefahr, dass die Kinder in einer solchen Familiensituation selbst psychisch erkrankten.
Der Psychologe Albert Lenz von der Katholischen Hochschule Nordrhein-Westfalen legte dar, dass es zwar große Fortschritte bei den Hilfen für die betroffenen Kinder gebe, allerdings sei man von einer flächendeckenden Versorgung als Regelangebot in den Kommunen noch weit entfernt. Die überwiegende Zahl der bestehenden Angebote werde in Form von Projekten regionaler Träger oder Stiftungen organisiert und finanziert.
Übereinstimmend stellten die Sachverständigen fest, dass das Hauptproblem in der unzureichenden Abstimmung der Sozialgesetzgebung liege. Das für die Kinder- und Jugendhilfe relevante Sozialgesetzbuch (SGB) – Achtes Buch (VIII) sehe zwar einen umfangreichen Katalog von Hilfen vor, es sei aber nur unzureichend mit den anderen Sozialgesetzbüchern verzahnt, erläuterte Jutta Decarli, Geschäftsführerin des Bundesverbandes für Erziehungshilfe e.V..
Probleme bereiten nach Ansicht der Sachverständigen auch datenschutzrechtliche Regelungen. Diese erschwerten die Zusammenarbeit zwischen den behandelnden Ärzten der Eltern und denen der Kinder sowie den Institutionen in der Kinder- und Jugendhilfe.
von Redaktion fürKinder
Quelle: hib – heute im bundestag, 21.05.2015