Hebammenleistungen - Foto iStock © plieneDie Geburt eines Kindes gehört sicher zu den emotionalsten Momenten im Leben einer Mutter.

Neben unbändiger Freude auf das kleine große Glück bedeutet die Geburt aber auch große Anstrengung und Schmerzen. Unterstützung erfährt die Frau im besten Fall durch ihren Mann – und bisher durch eine Hebamme. Sich und das Wohl des eigenen Kindes in ihre erfahrenen, womöglich gar vertrauten Hände zu begeben, empfinden viele Frauen als große Erleichterung in dieser außergewöhnlichen Situation.

Doch was, wenn die kommende Generation Mutter auf diese Hilfe verzichten muss?

Das nämlich befürchtet der Hebammen Verband e.V.. Denn ab Sommer 2015 gibt es für freiberuflich tätige Hebammen in Deutschland keine Haftpflichtversicherung mehr. „Für die Hebammen bedeutet dies das berufliche Aus, denn ohne Versicherung dürfen sie nicht arbeiten“, schreibt der größte Hebammenberufsverband Deutschlands auf seiner Homepage. Damit werde nicht nur den Hebammen ihre Existenz genommen, sondern den Eltern die freie Wahl des Geburtsortes der Kinder. Es bedeute auch das Aus der Schwangerschafts- und Wochenbettbetreuung zu Hause.

Ein erster Schritt – weitere müssen folgen!

Nachdem die Verbände nachdrücklich eine politische Lösung des Problems gefordert hatten und nach erfolgreichen Unterschriften-Kampagnen, scheint nun Bewegung in die Diskussion zu kommen. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe will die Hebammen entlasten. Im Abschlussbericht der Interministeriellen Arbeitsgruppe „Versorgung mit Hebammenhilfe“ werden jetzt Vorschläge mit einem entsprechendem Maßnahmenpaket vorgelegt.

Der Deutsche Hebammenverband (DHV) nimmt dazu in einer Pressemeldung Stellung: „Grundsätzlich begrüßen wir einen Sicherstellungszuschlag, weil er vor allem für eine gewisse finanzielle Stabilität der Hebammen sorgen soll, die nur eine geringere Anzahl an Geburten betreuen können“ kommentiert DHV-Präsidentin Martina Klenk den Vorschlag des Ministers. Allerdings ist im SGB V längst festgelegt, dass die Kosten, die den Hebammen bei der Berufsausübung entstehen, ausgeglichen werden. Diese verhandeln die Hebammenverbände mit dem GKV- Spitzenverband. „Leider hat sich in der Vergangenheit und in den laufenden Verhandlungen gezeigt, dass eine Einigung mit dem GKV-Spitzenverband schwer möglich ist“, merkt Klenk an.

Zur Stabilisierung der Versicherungsprämien kündigt Bundesminister Gröhe an, zu prüfen, ob und wie sich die die steigenden Haftpflichtprämien durch die Einführung eines Regressverzichtes im Kranken- und Pflegebereich begrenzen lassen. Inwieweit die Regressdeckelung sich auf die Prämienhöhe auswirken wird, bleibt abzuwarten. „Sie ist lediglich ein Hilfsinstrument. Wir brauchen aber eine langfristige solide Lösung mit einer öffentlichen Absicherung des Haftungsrisikos und bitten den Minister deshalb, unseren Vorschlag eines steuerfinanzierten Haftungsfonds weiter zu prüfen. Es gibt zudem ein alternatives Modell, das analog der gesetzlichen Unfallversicherung ausgestaltet werden könnte. Auch dieses sollte dringend geprüft werden.“  so Martina Klenk.

Die Forderungen des Ministers zur Qualitätssicherung in der Geburtshilfe bewertet der Hebammenverband als positiv. Der Hebammenverband arbeitet bereits mit einem zertifizierten Qualitätsmanagementsystem.  Allerdings kommentiert Präsidiumsmitglied Katharina Jeschke: „Wir hatten noch nie ein Qualitätsproblem. Es gibt sinkende Schadensfälle. Es sind die ständig steigenden Kosten, die die Haftpflichtprämie in die Höhe getrieben haben.“

Der Hebammenverband begrüßt zudem, dass eine bessere Datengrundlage geschaffen werden soll. Insbesondere Daten zur Versorgungssituation der Frauen mit Hebammenhilfe sind dringend nötig.

Grund für die Vorschläge des Ministers war, dass in den vergangenen Jahren  immer mehr freiberufliche Hebammen aus dem Beruf und insbesondere aus der Geburtshilfe ausgestiegen sind, da die Haftpflichtprämien überproportional stark gestiegen sind. Für freiberuflich in der Geburtshilfe tätige Hebammen hat sich die Prämie in den letzten zehn Jahren trotz abnehmender Schadenszahlen verzehnfacht bei weiterhin niedriger Vergütung. Diese Kostenexplosion der Haftpflichtprämie wird auch durch die Beteiligung der Krankenkassen nicht vollständig für jede Hebamme ausgeglichen. Eine flächendeckende Versorgung bei Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett ist schon jetzt nicht mehr gegeben. Die Wahlfreiheit des Geburtsortes ist in vielen Regionen durch das Wegfallen der freiberuflichen geburtshilflichen Versorgung und die Zentralisierung der Geburtshilfe in wenigen Kliniken nicht mehr vorhanden“

Der Deutsche Hebammenverband e.V. (DHV) ist der größte Hebammenberufsverband in Deutschland und setzt sich aus 16 Landesverbänden mit über 18.300 Mitgliedern zusammen. Er vertritt die Interessen aller Hebammen. Im DHV sind angestellte und freiberufliche Hebammen, Lehrerinnen für Hebammenwesen, Hebammenwissenschaftlerinnen, Familienhebammen, hebammengeleitete Einrichtungen sowie Hebammenschülerinnen und Studierende vertreten. Über die berufliche Interessenvertretung hinaus ist eine gute medizinische und soziale Betreuung der Frauen und ihrer Kinder vom Beginn der Schwangerschaft bis zum Ende der Stillzeit ein zentrales Anliegen des Verbandes. Als Mitglied in der European Midwives Association (EMA), im Network of European Midwifery Regulators (NEMIR) und in der International Confederation of Midwives (ICM) setzt er sich auch auf europäischer und internationaler Ebene für die Stärkung der Hebammenarbeit sowie die Gesundheit von Frauen und ihren Familien ein.

von Redaktion fürKinder

Quelle: Deutscher Hebammenverband e.V., Pressestelle, Telefon: 030/89 39 08 02
E-Mail: presse@hebammenverband.de, www.hebammenverband.de