Hannah kränkelt - Warum sie jetzt Fürsorge braucht. - Foto iStock © HalfpointMontagmorgen: Die kleine Hannah kommt erkältet in die Krippe. Ihre Nase läuft, sie wirkt blass und lustlos. Heute hat sie so gar keine Lust, sich zu beschäftigen – weder zu malen noch draußen im Sand zu spielen, wie sonst. Hannahs Erzieherin findet ihr Verhalten auffällig, denn so kennt sie das aufgeweckte Mädchen gar nicht. Ein Fiebermessen bestätigt den Verdacht: Mit 38,9 Grad hat Hannah hohes Fieber.

Kranke Kinder verstehen oft nicht, was mit ihnen passiert, und können nicht nachvollziehen, warum ihre Eltern sie dennoch in die Kita bringen und warum sie nicht zu Hause bleiben können. Sie spüren, dass es ihnen nicht gutgeht, und suchen Trost, Geborgenheit und Sicherheit. Selbst eine noch so gut ausgestattete Krippe kann das im Krankheitsfall nicht leisten. Zudem besteht das Risiko, dass sich gesunde Kinder oder Erzieherinnen anstecken, was im schlimmsten Fall eine vorübergehende Schließung der Einrichtung zur Folge hat.

Ein fröhliches, ausgeglichenes Kind mit leichtem Schnupfen fühlt sich in der Krippe oft noch wohl. Doch manchmal treten ernsthaftere Krankheitssymptome erst im Laufe des Tages auf. Wie bei Hannah kann es dann zunehmend schwerer werden, die vielen neuen Eindrücke, den Lärm und die Unruhe der anderen Kinder zu verarbeiten und zu gesunden. Mit ihrer Lustlosigkeit und ihrem Desinteresse zeigt sie, dass sie Ruhe und inneren Halt braucht. Das elterliche Nest schenkt ihr genau das, was sie jetzt braucht: Geborgenheit und die beruhigende Botschaft, dass sie nicht allein ist. Mama und Papa sind ihre vertrautesten Bezugspersonen – bei ihnen findet sie Halt und Sicherheit.
Für berufstätige Eltern gelten die folgenden Regelungen zu Freistellungen bei Krankheit ihrer Kinder (Stand 2024):

  • Kinderkrankentage: Gesetzlich versicherte Eltern können pro Kind und Jahr bis zu 15 Arbeitstage freinehmen, um sich um ein krankes Kind zu kümmern. Bei mehreren Kindern sind maximal 35 Tage möglich. Alleinerziehende haben Anspruch auf die doppelte Anzahl, also 30 Tage pro Kind und bis zu 70 Tage insgesamt.
  • Altersgrenze: Der Anspruch gilt für Kinder, die jünger als 12 Jahre sind.
  • Kinderkrankengeld: Während der Freistellung erhalten Eltern Kinderkrankengeld, das in der Regel 90 % des Nettoarbeitsentgelts beträgt. Dies wird bei der Krankenkasse beantragt und erfordert ein ärztliches Attest.

Quelle: Bundesgesundheitsministerium

Ein Beitrag aus unserer Praxis-Rubrik:

KinderLeben – besser verstehen


Wenn die frühe Krippenbetreuung für Kinder eine zu hohe Belastung ist, zeigt sich dies in unterschiedlicher Weise an Verhaltensänderungen oder Verhaltensauffälligkeiten. Mit diesen Beispielen aus der Praxis von Kindertherapeuten, Erzieherinnen, Müttern, Tagesmüttern und ErziehungsberaterInnen wird dargestellt, wie überforderte Krippenkinder reagieren. Damit soll Eltern deutlich gemacht werden, in welcher Form und warum sich die Kinder im Verhalten verändern.

Dr. Erika Butzmann, Entwicklungspsychologin, erklärt nach jedem geschilderten Fall, welches Vorgehen der Eltern notwendig ist, um die Belastungen des Kindes aufzulösen oder zu reduzieren.