Paul ist im Ausnahmezustand - Foto shutterstock © osonmez2Paul kam mit einem Jahr in eine private Krippe. Die Eltern hatten sich zu diesem Zeitpunkt getrennt.

Laut Beschluss eines Familiengerichts musste das Kind bei der psychisch instabilen Mutter leben, die den Krippenbesuch mit Unterstützung des Familiengerichtes durchgesetzt hatte. Der anwaltlich gestützten Bitte des Vaters, das Kind zu betreuen, wurde vom Gericht nicht entsprochen, obwohl er Paul im ersten Lebensjahr weitgehend allein betreute und dieser eine sichere Bindung an ihn entwickelt hatte.

Im Rahmen des väterlichen Umgangsrechts im zweiten Lebensjahr von Paul holte der Vater ihn mittags aus der Krippe ab. Paul zeigte nach dem väterlichen Abholen aus der Krippe über viele Monate folgendes Verhalten: Ständiger Erschöpfungsschlaf über 3 bis 4 Stunden mit häufigem erschrecktem Aufwachen, heftigem Anklammern an den Vater, Angstzuständen. Dabei sprach er immer wieder panisch in bruchstückhaften Worten ‚Aua Krippe‘, schlug sich dabei selbst ins Gesicht und suchte beim Vater Schutz. Er zeigte wiederholt apathisches und stark verängstigtes Verhalten. Auf dem Spielplatz floh er vor anderen kleinen Kindern, verlangte vom Vater „Babys weg!“. Über mehrere Monate war Paul ständig krank – dauerhaft erhöhte Temperatur, Hautausschläge, Husten, Schnupfen, Fieber, Grippe.

Bei den problematisierenden Gesprächen mit dem Krippenleiter sagte dieser zum Vater: Wenn Paul die Eingewöhnung in die Krippe in den vergangenen acht Monaten nicht geschafft habe, müsse er sich jetzt halt doppelt anstrengen. Das viele Weinen von Paul, so der Krippenleiter, diene ihm nur dazu, seinen Willen durchzusetzen. Damit bestätigte er die Ansicht der Mutter, des Jugendamtes und des Familiengerichtes.

Das schwierige Verhalten von Paul nach der Krippe wurde im Prozess um das weitere Umgangsrecht absurderweise dem Vater angelastet, da alle Prozessbeteiligten am Familiengericht die Krippenbetreuung für richtig und gut befanden. Es wurde beschlossen, dass Paul ganztags in die Krippe müsse, da der Vater „erziehungsunfähig“ sei (denn nur bei ihm sei das Kind verhaltensauffällig!) und die Mutter den ganzen Tag arbeite. Von der Mutter und der Krippe wurde durchgängig behauptet, dass Paul sich dort unauffällig verhalte.

Die motorischen, kognitiven und emotionalen Entwicklungsfortschritte, die Paul im zweiten Lebensjahr während der nachmittäglichen Betreuungszeit durch den Vater zeigte, verschwanden in den folgenden Monaten der Ganztagskrippenbetreuung wieder.

Alle Verhaltensweisen von Paul zeigen einen totalen Ausnahmezustand des Kindes nach der Krippenbetreuung, den der Vater mit seiner Nachmittagsbetreuung ein wenig auffangen konnte. Das Kind fühlte sich beim Vater sicher und die weitere Entwicklung hätte positiv verlaufen können, wenn er Paul weiterhin hätte betreuen dürfen.

Durch den erneuten Beschluss des Familiengerichts auf Betreiben der Mutter musste Paul dann den ganzen Tag in die Krippe. Mit drei Jahren verletzte er sich selbst, war aggressiv und zerstörte willentlich Spielzeug. Die vielfältigen Verhaltensauffälligkeiten zeigten sowohl seine hohe Angst vor dem Verlassen werden als auch ein völlig negatives Selbstbild.

Hier ist zu sehen, dass eine Krippenbetreuung bei einer psychisch kranken oder instabilen Mutter die Entwicklungschancen des Kindes keineswegs verbessert, wie das die Forschungen immer wieder suggerieren.

Ein Beitrag aus unserer Praxis-Rubrik:

KinderLeben – besser verstehen


Wenn die frühe Krippenbetreuung für Kinder eine zu hohe Belastung ist, zeigt sich dies in unterschiedlicher Weise an Verhaltensänderungen oder Verhaltensauffälligkeiten. Mit diesen Beispielen aus der Praxis von Kindertherapeuten, Erzieherinnen, Müttern, Tagesmüttern und ErziehungsberaterInnen wird dargestellt, wie überforderte Krippenkinder reagieren. Damit soll Eltern deutlich gemacht werden, in welcher Form und warum sich die Kinder im Verhalten verändern.

Dr. Erika Butzmann, Entwicklungspsychologin, erklärt nach jedem geschilderten Fall, welches Vorgehen der Eltern notwendig ist, um die Belastungen des Kindes aufzulösen oder zu reduzieren.