Bindung geht vor Herkunft - Foto IStock © simonmastersDer Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Rechte deutscher Väter gestärkt, die mit ihren sogenannten Kuckuckskindern in einer Familie leben.

Das Gericht wies damit die Versuche von leiblichen Vätern ab, sich in die Familien einzuklagen, wenn der Familienvater das Kind rechtlich akzeptiert habe und das Kind in der Familie fest eingebunden sei.

In dem einen vom EGMR entschiedenen Fall hatte ein ehemaliger Liebhaber der Mutter seine Vaterschaft für ein 2005 geborenes Mädchen durch einen Gentest feststellen lassen. Der Lebensgefährte der Frau hatte das Kind jedoch bereits anerkannt und war damit der rechtliche Vater. Das Paar hat das gemeinsame Sorgerecht und kümmert sich zusammen um die Tochter.

Im zweiten Fall wollte ein mutmaßlicher Vater sich in die neue Familie seiner geschiedenen Frau einklagen mit dem Argument, das älteste Kind sei noch während der früheren Ehe gezeugt worden. In beiden Fällen ließen die deutschen Gerichte eine Anfechtung nicht zu. Die Kinder lebten bereits in einer sozial-familiären Bindung mit ihren rechtlichen Vätern, hieß es. Diese Ansicht bestätigte der EGMR.

von Redaktion fürKinder