Geben und Nehmen - Foto iStock © RomoloTavaniDie Anhörung im Bundestagsausschuss zum „Betreuungsgeld“ brachte nichts Neues. Die bekannten Positionen der Pro- und Contra-Experten bestätigten die ganz offensichtlich unverrückbar vorgefassten Meinungen der Ausschussmitglieder beider Seiten.

Sechs der elf vom Familienausschuss geladenen Experten lehnten am 14. 09. 2012 den Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und FDP ab. Die übrigen fünf Experten stimmten tendentiell zu, monierten aber ebenfalls die unzureichende Ausstattung und die Einschränkungen des Gesetzentwurfs. Der Vertreter der kommunalen Spitzenverbände hatte nur den einen Wunsch: Planungssicherheit für die Kommunen.

Als „Stellvertreter-Diskussion“ für die Zukunftsausrichtung der Kinder- und Familienpolitik in Deutschland eignet sich das Thema „Betreuungsgeld“ ohnehin nicht mit seinen zögerlichen Kompromissen schon im Vorfeld.

In den Fragen der Abgeordneten spiegelte sich, wie in den „Mehrheitsverhältnissen“ auf Seiten der Experten, die derzeit vorherrschende öffentliche und veröffentlichte Meinung: Kleinkinder sind besser in Krippen aufgehoben als in der Familie, weil sie in diesen Betreuungseinrichtungen intensiver, alle gleich, und alle gleich viel, „gebildet“ und „gefördert“ werden. Die Krippe als Königsweg zum Abitur!

Ähnlich in den Presseberichten von der Anhörung. Exemplarisch die Polemik in der taz: Streitthema Kinderbetreuung – Milliarden, ziellos verstreut, die sich genüßlich festbeißt an Aussagen einer Vertreterin der Gruppe „Frau 2000plus“ und fertigt ironisch alle übrigen Aussagen der Pro-Experten mit einem falsch zitierten und offensichtlich nicht verstandenen Forschungsergebnis der „Wiener Krippenstudie“ ab.

Auch bei den – überwiegend lustlos formulierten – Berichten der Presseagenturen und der übrigen überregionalen Zeitungen drängt sich der Eindruck auf, dass diese An-Hörung eher eine Weg-Hörung war.

Dazu unser Vorbericht vom 13. September 2012:

Expertenanhörung zum Betreuungsgeld

In Sachen „Betreuungsgeld“ schlagen nach wie vor die Meinungswellen hoch. Auffallend im Streit der Argumente: Nur selten, und von bestimmten Seiten überhaupt nicht, wird das Für und Wider aus der Sicht der Kleinkinder erwogen. Dient das Betreuungsgeld dem „Kindeswohl“ oder nicht? Diese Frage wird in der Regel erst garnicht gestellt geschweige denn beantwortet.

So auch – mit wenigen Ausnahmen – bei der Expertenanhörung im Bundestagsausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, am Freitag, 14. September 2012.

Elf Experten, Verfassungs- und Verwaltungsrechtler, Vertreter der Wirtschaft, der kommunalen, der Wohlfahrts- und der Familien-Verbände werden ihre Antworten zu einem langen Fragenkatalog der Abgeordneten vortragen und sich den Zusatzfragen der Ausschußmitglieder stellen.

Vorab sind diese Stellungnahmen auf den Internet-Seiten des Bundestags veröffentlicht worden. Detailliert und wissenschaftlich begründet gehen nur zwei dieser Stellungnahmen auf die – nicht gestellte – Frage ein: Dient das geplante Gesetz den Interessen der Kinder, vor allem der Kinder unter drei Jahren? und damit dem Wohl der Gesellschaft in der Zukunft?

Dr. Rainer Böhm, Leitender Arzt am Sozialpädiatrisches Zentrum Bielefeld, gibt darauf – durchaus kritisch gegenüber Ausmaß und einzelnen Bestimmungen des Gesetzes –  die ausführlichste Antwort und zitiert als Belege die inzwischen zahlreichen wissenschaftlichen Langzeituntersuchungen zu Nutzen und Risiken der institutionellen Betreuung, Erziehung und Bildung von Kindern in den ersten drei Lebensjahren. Ähnlich – jeweils aus juristischer und familienpolitischer Sicht – die Einlassungen von Prof. Dr. Winfried Kluth, von der Universität Halle-Wittenberg und Richter am Landesverfassungsgericht, und Prof. Dr.-Ing. Johannes Schroeter, Landesvorsitzender des Familienbunds der Katholiken in Bayern.

Wie bekannte Experten das (Klein-)Kind mit dem Bade ausschütten

Rechtzeitig vor Beginn des Anhörung platzieren 27 prominente Wissenschaftler in der ZEIT eine Ver-, nicht Be-Urteilung des „Betreuungsgelds“ und wiederholen dabei Argumentationsformeln, die auf Seiten der Gesetzesgegner in den vergangenen Monaten breit publiziert worden sind. Auch hier wieder stehen die arbeitsmarkt- und genderpolitischen Argumente im Vordergrund.

Auf Versäumnisse und blinde Flecken in der Wahrnehmung der Autoren weist Dr. Dorothea Böhm in einem offenen Brief/Email hin.

Es gibt eine Reihe durchaus gravierender Einwände gegen das „Betreuungsgeld“ in der geplanten Form. Die meisten Einwände der Honoratioren in der ZEIT gehören allerdings nicht dazu. So wichtig der qualitative (!) Ausbau der Betreuungseinrichtungen auch ist, der einzig selig machende Weg in die Zukunft kommender Generationen, wie ihn die Unterzeichner offensichtlich bewerten, ist er sicher nicht.

Wenn die „27 Weisen der Familienpolitik“ davon reden, dass die eilige Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess „nach dem Elterngeldbezug“, also nach dem ersten Lebensjahr ihres Kindes, „den Lebenswünschen der großen Mehrheit der Bevölkerung“ entspräche, ignorieren sie nicht nur ältere Umfragen, wie die Ipsos-Studie von 2007, sondern pikanterweise auch die Ergebnisse der in diesen Tagen erschienenen 8. Vorwerk-Studie.

Die Idee etwa, das Pferd von der anderen Seite aufzuzäumen und z.B. eine problemlose, gleitende Wiedereingliederung der Mütter – und Väter – in den Arbeitsprozess ohne finanzielle Opfer und demütigende Benachteiligungen nach der optimalen Erziehungszeit zu organisieren, scheint diesem pädagogisch-ökonomisch-psychologisch-biophysischen Braintrust durchaus fremd zu sein.

von Redaktion fürKinder

Links zum Thema

Videoaufzeichnung der Expertenanhörung

Pressemitteilung des Bundestags (Textarchiv) mit Links zu den Gesetzestexten und den schriftlichen Expertenantworten

Dr. Rainer Böhm zur Einführung eines Betreuungsgeldes
Prof. Dr. Winfried Kluth zur Einführung eines Betreuungsgeldes
Prof. Dr.-Ing. Johannes Schroeter zur Einführung eines Betreuungsgeldes
Dr. Dorothea Böhm, offener Brief mit Hinweise auf Versäumnisse und blinde Flecken in der Wahrnehmung

8. Vorwerk-Studie

Debatte um Betreuungsgeld

Eltern-/Betreuungsgeld oder Herdprämie?