Ungleiche Kindheiten zwischen Arm und Reich - Foto AdobeStock © Kunut

Jeder blickt gern in einen Kinderwagen und freut sich über ein kleines Kind, das gerade laufen lernt.

Stellen wir uns eine Nachbarin vor, die gern Mutter ist. Sie liebt es, mit ihrem kleinen Sohn zusammen zu sein. Ihn beim Aufwachsen zu begleiten, mit ihm zu spielen, zu plaudern, Geschichten vorzulesen und gemeinsam die Welt zu entdecken.

Doch heute ist sie auf dem Weg zum Jobcenter. Ihr Sohn wird bald 15. Monate alt.

Sie erhält Grundsicherungsgeld nach dem SGB II. Als erwerbsfähige leistungsberechtigte Person muss sie alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen. „Sofern es zu diesem Zweck erforderlich und individuell zumutbar ist, bedeutet dies insbesondere die Aufnahme einer Vollzeittätigkeit [1].“

Eine Schieflage bahnt sich an

Ein Betreuungsplatz ist ein Rechtsanspruch, aber keine Pflicht zur Fremdbetreuung

Gut zu wissen:
„Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege [2, Abs.2].“
„Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe oder die von ihnen beauftragten Stellen sind verpflichtet, Eltern […] über das Platzangebot im örtlichen Einzugsbereich und die pädagogische Konzeption der Einrichtungen zu informieren und sie bei der Auswahl zu beraten [2, Abs.6].“

Ein Betreuungsplatz ist demzufolge ein gesetzlich abgesicherter Anspruch, aber bedeutet das auch, dass Eltern ihr Kind betreuen lassen müssen?

Kann und darf eine hilfsbedürftige Mutter ihr Kind selbst betreuen?

Unsere Nachbarin möchte ihr Kind weiterhin selbst betreuen. Nicht, weil sie Arbeit grundsätzlich ablehnt oder keine Verantwortung übernehmen möchte, sondern weil sie diese erste Lebensphase ihres Kindes selbst erleben möchte.

Nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 SGB II ist bei der Frage der Zumutbarkeit einer Arbeit auch zu berücksichtigen, ob die Ausübung der Arbeit die Erziehung des Kindes gefährdet.

Gut zu wissen:
„Die Erziehung eines Kindes, das den 14. Lebensmonat vollendet hat, ist in der Regel nicht gefährdet, soweit die Betreuung in einer Tageseinrichtung oder in Tagespflege […] oder auf sonstige Weise sichergestellt ist […].“

Das bedeutet nicht einfach: „Mit 14 Monaten muss die Mutter arbeiten.“ Entscheidend ist vielmehr, ob eine Betreuung tatsächlich sichergestellt ist und ob die konkrete Arbeit unter den jeweiligen Umständen zumutbar ist.

Gut zu wissen:
Auch das Grundgesetz weist den Eltern eine besondere Stellung zu. In Art. 6 Abs. 2 GG heißt es: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“

Eltern haben also nicht nur Pflichten. Ihnen wird durch das Grundgesetz auch eine eigene Verantwortung für Pflege und Erziehung ihrer Kinder zuerkannt. Unsere Nachbarin darf also ihr Kind selbst betreuen – aber kann sie es auch?

Doch bevor die Frage beantwortet werden kann, lohnt sich ein Blick darauf, wie sie bisher für ihren Sohn gesorgt hat.

Unsere Nachbarin hat sich gekümmert

Sie hat alle U-Untersuchungen wahrgenommen. Der Kinderarzt ist mit der Entwicklung und dem Gesundheitszustand ihres Sohnes stets zufrieden gewesen.

Weil ihr selbst ein unterstützendes soziales Umfeld fehlt, hat sie bei den anfänglichen Schreiattacken ihres Sohnes Hilfe bei den Frühen Hilfen gefunden. Auch wegen ihrer eigenen belastenden Kindheitserfahrungen und bei zeitweiliger Überforderung hatte sie dort Ansprechpartner und Unterstützung.

Sie hat Hilfe angenommen, sich Wissen angeeignet, Verantwortung übernommen und sie möchte weiterhin ihr Kind selbst betreuen.

Wenn ein Traum wie eine Seifenblase zerplatzt

Ungleiche Kindheiten zwischen Arm und Reich - Foto iStock © Ivanko_BrnjakovicMit einem Kloß im Hals macht sie sich auf den Heimweg, denn das Geld reicht vorne und hinten nicht. Ohne die Leistungen der Grundsicherung kann sie den gemeinsamen Lebensunterhalt nicht bestreiten. Und gleichzeitig steht für sie viel mehr auf dem Spiel. Sie möchte sehen, wie ihr Kind heranwächst. Sie möchte seine ersten Worte hören und seine ersten Schritte miterleben.

Vielleicht ist dieser Wunsch auch deshalb so stark, weil sie selbst eine andere Kindheit erlebt hat.

Sie hatte nie eine besonders innige Beziehung zu ihrer eigenen Mutter. Sie kannte ihre Mutter vor allem als erschöpfte Frau. Morgens in aller Frühe fuhr sie mit dem Fahrrad zur Arbeit, kam mit vollgepackten Einkaufstaschen zurück und legte sich zunächst auf das Sofa, um zu schlafen. Danach warteten Haushalt, Wäsche, Flicken, Putzen und Kochen. Als Kinder spielten sie und ihre Geschwister irgendwo draußen. Kein Gute-Nacht-Kuss, keine liebevolle Umarmung oder gar eine Geschichte zum Einschlafen.

Unsere Nachbarin selbst wurde bereits mit sechs Wochen fremdbetreut. Eine Mitbewohnerin kümmerte sich um sie. Später brachte eine Nachbarin sie in den Kindergarten und mit sechs Jahren ging sie allein zur Schule.

Jetzt ist sie selbst Mutter und sie wollte es anders machen …

Wie frei sind Eltern, wenn das Geld fehlt?

Zu Hause grübelt sie weiter: Warum können Eltern mit ausreichendem Einkommen leichter entscheiden, wie sie die ersten Lebensjahre ihres Kindes gestalten wollen?

Ihre finanzielle Situation ist besser gestellt: sie können ihre Arbeitszeit reduzieren, Elterngeld beziehen und Einkommensverluste eher auffangen. Und sie können es sich leisten, eine Entscheidung für die eigene Familie zu treffen, ohne unmittelbar um die Finanzierung des Lebensunterhalts fürchten zu müssen. Doch können diese Familien ihre Kinder deshalb wirklich besser erziehen? Sind sie liebevoller, achtsamer und feinfühliger?

Das Geld allein macht niemanden zur besseren Mutter. Aber es macht einen Unterschied, der zeigt, wie sehr soziale Ungleichheit den Alltag von Familien prägt.

Ein Anlass zum Umdenken

Vielleicht sollten wir deshalb nicht nur darüber sprechen, ob Kinder einen Betreuungsplatz bekommen, sondern auch darüber, welche Möglichkeiten alle Eltern haben, sich Wissen über frühkindliche Entwicklungsbedürfnisse kleiner Kinder anzueignen, Unterstützung zu erhalten und Sicherheit in ihrer Elternrolle zu entwickeln – gerade dann, wenn sie ihr Kind selbst betreuen möchten.

Gute Elternschaft sollte nicht davon abhängen, wie viel Geld eine Familie zur Verfügung hat.

Und ebenso wenig sollte der Bezug von Grundsicherungsgeld automatisch dazu führen, dass eine Mutter – wie unsere Nachbarin – weniger Zeit mit ihrem kleinen Kind verbringen kann, obwohl sie ihr Kind selbst betreuen möchte und dazu bereit ist.

Denn wenn finanzielle Not die Möglichkeiten von Eltern einschränkt, die ersten Lebensjahre ihres Kindes selbst zu gestalten, stellt sich die Frage, ob wirtschaftliche Zwänge am Ende nicht doch bei den Kleinsten ankommen.

Kindheit ist nicht nachholbar. Auch die Zeit, in der ein kleines Kind seine Welt noch ganz selbstverständlich in den Armen seiner Mutter oder seines Vaters entdeckt, kommt nicht zurück.

von Stiftung fürKinder

Hinweis zum Artikel

Der Artikel unserer „Nachbarin“ ist fiktionalisiert. Die Figur ist erfunden, könnte aber so oder ähnlich tatsächlich existieren. In den Text sind auch eigene Erfahrungen und Beobachtungen eingeflossen.

Quellenangaben
[1] Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) – Grundsicherung für Arbeitsuchende, § 2 Grundsatz des Forderns

[2] Sozialgesetzbuch (SGB) – Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe – (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163), § 24 Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege

Links zum Thema

Frühe Kindheit zwischen Vielfalt, Unsicherheit und Wandel

Persönlichkeitsentwicklung in früher Kindheit – Interview mit Dr. Nicole Strüber vom Institut für Hirnforschung, Uni Bremen, und Autorin des Buchs: Die erste Bindung.

Frühe Kindheit hinterlässt Spuren im Gehirn

Die ersten 1000 Lebenstage sind entscheidend – Vortrag von Dee Dee Yates, einer weltweit anerkannten Expertin, die sich auf den Bereich der frühkindlichen Entwicklung konzentriert und sich für gefährdete Kinder und Familien einsetzt.

Leserkommentar

Krippenzwang trifft Alleinerziehende mit ganzer Wucht

„Die Reform des Bürgergelds zur Grundsicherung trifft im Fall von Alleinerziehenden mit ganzer Wucht die kleinen Kinder, die jetzt mit 14 Monaten in die Krippe müssen, sonst drohen den Eltern Sanktionen.

Seit dem Juni 2026 gilt diese vollkommende Missachtung der Bedürfnisse der Jüngsten unserer Gesellschaft. Bei finanziell schlecht gestellten Alleinerziehenden können nicht die gleichen Maßstäbe gelten wie bei Kindern aus gut gestellten Familien, denen die Trennung von den Eltern während der Hauptbindungsphase freiwillig zugemutet wird. Denn die Kinder alleinerziehender Mütter müssen häufig schon auf ihren Vater verzichten und jetzt mit der neuen Regelung auch noch auf die Mutter, die über den ganzen Tag hinweg nicht erreichbar für das Kind ist. So kann sich keine sichere Bindung zwischen Mutter und Kind entwickeln, die die Basis für eine psychisch stabile Persönlichkeit ist.

Alle Einsprüche von Familienverbänden und alle Hilferufe in den sozialen Medien von verzweifelten Müttern werden nicht zur Kenntnis genommen.

Hintergrund für die menschenverachtende Regelung ist in erster Linie das grundsätzliche Unwissen über die Entwicklungsbedürfnisse der kleinen Kinder.

Darüber hinaus stützt sich die Familienministerin auf die Falschaussagen einer großen Gruppe von ExpertInnen, die behaupten, Kinder würden in der Krippe von Anfang an gebildet. Dieser Trugschluss ist in der Welt und wird von allen politischen EntscheidungsträgerInnen als Beruhigungspille geschluckt. Es gibt keinen Nachweis, dass im zweiten Lebensjahr in der Krippe Bildung stattfindet.

Studienergebnisse über die Bildung der Kinder ab drei werden schlicht und einfach auf die kleinsten Krippenkinder bezogen. Die vielen Studien über die Verhaltensauffälligkeiten der Kinder, die früh und ganztags in der Krippe waren, werden mit aller Kraft ignoriert.

Die wirtschaftlichen Vorteile dieser Regelung gehen zu Lasten der Kleinsten.

Die Folgen für die soziale Gesellschaft interessieren nicht. Die Kinder der Alleinerziehenden werden wieder zu Alleinerziehenden in prekären Verhältnissen und belasten die Sozialkassen.

Wenn keine sichere Bindung möglich war, weil die Mutter während der Hauptbindungsphase im zweiten Lebensjahr meistens nicht anwesend ist, passieren im Erwachsenenalter Trennungen eher. Die für Alleinerziehende dann notwendige dauerhafte Vollzeitarbeit verhindert das gute Aufwachsen der Kinder; Verhaltensauffälligkeiten sind dann häufig an der Tagesordnung.“

Dr. Erika Butzmann, Entwicklungspsychologin Erziehungswissenschaftlerin